Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der Lawsuite AI GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 125512 und mit Geschäftsadresse Weyertal 109, 50931 Köln („Lawsuite"), regeln die Nutzung der auf juristische Inhalte ausgerichteten KI-gestützten Software-as-a-Service-Anwendung, die Lawsuite entwickelt und vertreibt („Lawsuite App"). Die Lawsuite App unterstützt – abhängig von ihrer jeweiligen Version – unterschiedliche rechtliche Aufgaben, wobei der Schwerpunkt auf arbeitsrechtlichen Zusammenhängen liegt. Zur Nutzung schließen der Kunde und Lawsuite einen Vertrag.
1.2
Lawsuite ist berechtigt, die Bezeichnung „Lawsuite" jederzeit zu ändern; eine solche Namensänderung erfordert weder eine Anpassung des Vertrags noch dieser AGB.
1.3
Verträge über die Nutzung der Lawsuite App schließt Lawsuite ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunden") und zwar zur Bereitstellung der Lawsuite App an deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend einheitlich „Nutzer"). Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten auch die Inhaber, Organe und Gesellschafter des Kunden sowie – sofern der Kunde eine natürliche Person ist – der Kunde selbst. Diese AGB gelten gegenüber dem Kunden als Vertragspartner hinsichtlich der Verwendung der Lawsuite App durch sämtliche Nutzer; sie betreffen also insbesondere auch die Nutzung durch Mandantinnen und Mandanten des Kunden.
1.4
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Lawsuite deren Geltung nicht ausdrücklich in Textform bestätigt.
1.5
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Fassungen ist allein die deutsche Version maßgeblich.
1.6
Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die Lawsuite mit dem im jeweiligen Vertrag benannten Kunden über die von Lawsuite angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten zudem für alle zukünftigen Leistungen und Angebote gegenüber dem Kunden, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
2. Zustandekommen und Erweiterungen eines Vertrags
2.1
Die Nutzung der Lawsuite App setzt den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und Lawsuite voraus.
2.2
Der Vertragsabschluss erfolgt entweder (i) durch ein verbindliches Angebot des Kunden gegenüber Lawsuite („Angebot") oder (ii) dadurch, dass der Kunde ein entsprechendes Angebot von Lawsuite bestätigt. Sämtliche Erklärungen und Bestätigungen können schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen, einschließlich per E-Mail oder über die Website von Lawsuite.
Mit Annahme bzw. Bestätigung des Angebots, spätestens jedoch mit Gewährung des Zugangs zur Lawsuite App, nimmt Lawsuite das Angebot an; der Vertrag kommt damit zustande („Vertrag").
2.3
Das Angebot enthält mindestens folgende Angaben:
- die Anzahl der Nutzeraccounts, die von anwaltlichen Nutzern genutzt werden (Anwaltsaccount);
- die Anzahl der Mandantenaccounts (Definition siehe Ziff. 3.3) und ggf. eine Begrenzung ihrer maximalen Anzahl;
- die Laufzeit des Abonnements einschließlich der Bestimmungen zum Eintritt und zur Dauer einer automatischen Verlängerung sowie zur Kündigungsfrist;
- die Kontaktdaten des Kunden;
- das Datum des Beginns der Nutzung der Lawsuite App;
- die Annahme dieser AGB;
- die Angabe, ob der Vertrag eine kostenlose oder eine kostenpflichtige Version der Lawsuite App umfasst;
- sofern eine kostenpflichtige Version Vertragsgegenstand ist:
- die Zahlungsdaten des Kunden;
- die Preisgestaltung und -höhe (Nutzungsgebühr);
- die Fälligkeit und das Entstehen der jeweiligen Bestandteile der Nutzungsgebühr.
2.4
Der Kunde kann – soweit im Vertrag nicht abweichend bestimmt – die Anzahl der Anwaltsaccounts sowie der Mandantenaccounts erhöhen oder reduzieren.
Eine Erhöhung setzt ein entsprechendes Erweiterungsangebot des Nutzers voraus, das die für die Erweiterung notwendigen Angaben aus Ziff. 2.3 enthält. Im Übrigen werden die Inhalte des ersten angenommenen Vertragsangebots in das Erweiterungsangebot einbezogen. Für den weiteren Abschluss der Erweiterung gelten die Regelungen zum Vertragsschluss entsprechend. Die von der Vertragserweiterung umfassten Vertragsbestandteile nehmen an der Laufzeit des ursprünglichen Vertrags teil.
Für eine Reduzierung der Nutzeraccounts gelten die Bestimmungen zur Teilkündigung.
2.5
Der Vertrag umfasst ausschließlich die im Angebot angegebenen Leistungen; Lawsuite ist nicht verpflichtet, Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, die nicht im Angebot aufgeführt sind.
Die Versionen der Lawsuite App können sich insbesondere dahingehend unterscheiden, ob sie Zusatzleistungen (z. B. Onboarding) oder individuelle Anpassungen der Software vorsehen bzw. hierfür in Betracht kommen. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt, erfolgt ein Onboarding als Self-Onboarding und individuelle Anpassungen der Software sind nicht vorgesehen.
2.6
Diese AGB sind Teil des Vertrags. Soweit Bestimmungen dieser AGB den im Vertrag getroffenen Angaben widersprechen, haben die Regelungen des Vertrags Vorrang.
3. Vertragsgegenstand; Bereitstellung; Systemvoraussetzungen
3.1
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche bzw. unentgeltliche (je nach Vertrag) Überlassung der Lawsuite App zur Nutzung durch den Kunden. Die Lawsuite App wird dem Kunden als online zugängliche Anwendung über einen Internetbrowser zur Verfügung gestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine ausreichende Internetverbindung sowie für die Erfüllung der zur Nutzung erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen.
3.2
Nutzer müssen sich für die Nutzung der Lawsuite App mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, ggf. separate Nutzungsbedingungen akzeptieren und ein Konto einrichten („Nutzerkonto"). Soweit vertraglich vorgesehen, kann ein Nutzer des Kunden die Registrierung der Nutzer zentral verwalten und steuern („Admin-Nutzerkonto").
3.3
Je nach Vertrag können Kunden in der Lawsuite weitere Nutzerkonten für Personen erstellen, mit denen sie in Mandats- bzw. Kundenbeziehung stehen (insbesondere für Mandanten von Kanzleien). Diese Personen erhalten Zugriff auf ein eigenes Konto in der Lawsuite App des Kunden („Mandantenaccount"). Je nach Vertrag erscheint der Mandantenaccount im Corporate Design des Kunden. Das Einrichten und Deaktivieren der Mandantenaccounts geschieht im Admin-Nutzerkonto des Kunden.
3.4
Abhängig von der im Vertrag vereinbarten Version stellt die Lawsuite App unterschiedliche Funktionen für arbeitsrechtliche Juristen in Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen sowie für mit arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betraute Unternehmensmitarbeiter bereit. Durch Eingabe einer Fragestellung in Klarsprache („Prompt") in der Lawsuite App („Kunden-Input") kann der Kunde Ausgaben in Form von Texten/Dateien erzeugen lassen („Lawsuite Output"), insbesondere zur Unterstützung bei der Recherche arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Der Kunde kann zudem Dokumente in sein Nutzerkonto hochladen und diese in den Prompt einbeziehen („Nutzer-Dokumente"). Der Kunde ist für die Erstellung von Sicherungskopien (Backups) der Nutzer-Dokumente selbst verantwortlich.
3.5
Je nach Vertrag können Kunden per API-Schnittstellen (1) Inhalte von Drittanbietern in die Verarbeitung durch die Lawsuite-App einbeziehen oder umgekehrt (2) den Lawsuite Output Drittanbietern zuführen. Die Funktionstüchtigkeit solcher Drittangebote ist von der Leistungspflicht von Lawsuite nicht umfasst. Der Nutzer trägt in eigener Verantwortung, dass seine Zugangsberechtigungen für die Drittangebote valide sind und die Beanspruchung der API-Schnittstelle an sich und ihrer spezifischen Art und Weise von seinen Nutzungsrechten beim Drittanbieter umfasst sind. Auf die technische Funktionsweise der Drittangebote hat Lawsuite jenseits der unmittelbaren Integration der API-Schnittstelle in die Lawsuite App keinen Einfluss.
3.6
Lawsuite erbringt mit der Lawsuite App keine Rechtsdienstleistungen; die Lawsuite App ist nicht darauf ausgelegt, eine professionelle rechtliche Beurteilung oder Entscheidungsfindung zu ersetzen. Sie dient ausschließlich der Unterstützung des Kunden bei dessen eigenverantwortlicher juristischer Arbeit. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfolgt nicht; vielmehr stellt die Lawsuite App Muster und Ergebnisse bereit, deren rechtliche Prüfung und Verwendung im konkreten Einzelfall allein dem Kunden obliegt.
3.7
Der Kunde ist berechtigt, die Lawsuite App ausschließlich in dem Umfang zu nutzen, der im Vertrag einschließlich dieser AGB ausdrücklich festgelegt ist. Lawsuite ist berechtigt, den Zugang zur Lawsuite App vorübergehend zu sperren, sofern (i) dies aus zwingenden technischen Gründen erforderlich ist, (ii) konkrete Anhaltspunkte für Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Pflichten bestehen, (iii) der Kunde mit Vergütungszahlungen in Verzug ist oder (iv) zwingende rechtliche, gerichtliche oder behördliche Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung über eine Sperre berücksichtigt Lawsuite die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Lawsuite hebt die Sperre auf, sobald die zwingenden technischen Gründe, der Vertragsverstoß, die zwingenden rechtlichen/gerichtlichen/behördlichen Gründe entfallen oder der Zahlungsverzug beendet ist.
3.8
Die Lawsuite App nutzt im Backend unter anderem große Sprachmodelle („Large Language Models", „LLM"), die mittels generativer künstlicher Intelligenz („KI") Inhalte erzeugen, die auf den Kunden-Input bezogen sind. Zur Leistungserbringung greift die Lawsuite App auf LLM zurück, um plausible Vorhersagen zu treffen bzw. den Lawsuite Output zu generieren. Die Funktionsweise dieser Technologien beruht auf der Auswertung von Daten zur Erkennung statistischer Muster und der darauf aufbauenden Berechnung von Wahrscheinlichkeiten für passenden Output. Eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit oder Wahrheit des Lawsuite Outputs findet dabei nicht statt; die generierten Inhalte beruhen auf Kunden-Input, erlernten Daten und Wahrscheinlichkeitsmodellen und stellen Vorhersagen dar. Dem Kunden ist daher bei Nutzung der Lawsuite App bewusst – und er bestätigt –, dass der Lawsuite Output keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fehlerfreiheit erheben kann.
4. Umfang der Nutzungsrechte
4.1
Lawsuite räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, weltweit geltendes, nicht übertragbares und – vorbehaltlich Ziff. 4.2 – nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Lawsuite App entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Vertrag zugelassene Anzahl von Nutzern des Kunden beschränkt und darf ausschließlich für interne Geschäftszwecke sowie zur Bearbeitung/Unterstützung von Mandanten- bzw. Kundenanfragen erfolgen. Im Rahmen dieses Nutzungsrechts ist der Kunde berechtigt, die Lawsuite App den nach Vertrag und diesen AGB berechtigten Nutzern zur Nutzung bereitzustellen.
4.2
Der Kunde ist berechtigt, die von Lawsuite für die Nutzung und Bereitstellung eines Mandantenaccounts erhobene Gebühr gegenüber dem Mandanten bzw. Kunden, der den Mandantenaccount nutzt, weiterzubelasten bzw. in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Lawsuite bleibt hiervon unberührt.
4.3
Eine Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht, ist unzulässig. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Lawsuite App durch ihn und seine Nutzer im Rahmen von Vertrag und AGB erfolgt. Hierzu gehört insbesondere, dass der Kunde durch geeignete Maßnahmen einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Lawsuite App verhindert und seine Nutzer zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen anhält. Erlangt der Kunde Kenntnis von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, hat er gleichartige Verstöße unverzüglich durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und Lawsuite unverzüglich über die Verstöße sowie die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
4.4
Die Lawsuite App darf ausschließlich in der von Lawsuite bereitgestellten Form und nur mit den vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist es dem Kunden untersagt, die Lawsuite App – ganz oder teilweise – zu kopieren, zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder sonst wie zu verwerten; zulässig ist die vertragsgemäße Nutzung vereinbarter Mandantenaccounts. Jede Nutzung außerhalb des Vertragsumfangs ist unzulässig.
Insbesondere ist dem Kunden (und seinen Nutzern) untersagt,
- die Lawsuite App oder Teile davon zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, zu (unter-)lizenzieren oder als Bestandteil einer eigenen Plattform/eines Dienstes Dritten bereitzustellen bzw. unberechtigten Personen Zugang zu verschaffen;
- die Lawsuite App zu verändern, zu bearbeiten, zu manipulieren, „zu hacken" oder sonst unbefugt Zugriff zu erlangen;
- die Lawsuite App rechtswidrig zu verwenden, insbesondere Datenschutzrechte, geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen;
- die Funktionsfähigkeit, Integrität, Sicherheit oder Leistung der Lawsuite App oder ihrer Komponenten zu stören oder zu beeinträchtigen, einschließlich des Einbringens/Übertragens schädlicher Software (z. B. Viren, Malware, Trojaner);
- außer in gesetzlich zulässigen Fällen Reverse Engineering zu betreiben, insbesondere Quell-/Objektcode, Algorithmen, Methoden, Prozesse oder Techniken zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder anderweitig zu ermitteln;
- Hinweise auf Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte zu entfernen oder zu verändern (vorbehaltlich einer vertraglich gestatteten Anpassung an das Corporate Design über die von Lawsuite bereitgestellten technischen Mittel);
- die Lawsuite App mit automatisierten Programmen (z. B. Bots, Crawler) zu nutzen;
- die Lawsuite App in einer Weise zu nutzen, die als verbotene Praxis oder als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist, sowie die in Ziff. 7.8 genannten weiteren unzulässigen Handlungen.
4.5
Sämtliche Rechte am Lawsuite Output liegen – unabhängig von einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit – ausschließlich bei Lawsuite (bzw. ggf. deren Lizenzgebern und Drittanbietern), sofern der Lawsuite Output nicht nachweislich ausschließlich auf Inhalten des Kunden oder eines Nutzers beruht. Entsteht gleichwohl beim Kunden/Nutzer ein Urheberrecht oder ein vergleichbares Schutzrecht am Lawsuite Output, tritt der Kunde/Nutzer diese Rechte vollständig an Lawsuite ab bzw. räumt Lawsuite hieran ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein.
4.6
Lawsuite räumt dem Kunden dauerhaft ein einfaches, vorbehaltlich Ziff. 4.2 nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Lawsuite Output ein, beschränkt auf Zwecke der Fall- bzw. Mandatsbearbeitung. Hierzu darf der Kunde den Lawsuite Output vervielfältigen und bearbeiten. Dieses Nutzungsrecht darf der Kunde auf seine Nutzer nur insoweit übertragen, als diese einen vertraglich vereinbarten Mandantenaccount nutzen. Eine darüber hinausgehende Kommerzialisierung des Lawsuite Outputs ist unzulässig.
4.7
Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte und/oder Datenbanken – einschließlich des Lawsuite Outputs – für kommerzielles Text- und Data-Mining zu nutzen. Lawsuite erklärt hierzu einen Rechtevorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG (oder einer Nachfolgeregelung).
5. Nutzungsrechte an Nutzer-Dokumenten und Nutzer-Input
5.1
Lawsuite stellt sicher, dass Nutzer-Dokumente und Nutzer-Input weder zum Training der Lawsuite App noch zum Training sonstiger KI-Systeme oder Large Language Models (LLMs) verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Lawsuite eine gesonderte Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten zu Trainingszwecken erteilt. Eine solche Ermächtigung bedarf mindestens der Textform und muss ausdrücklich außerhalb dieser AGB abgegeben werden. Sie erfasst Inhalte von Nutzern eines Mandantenaccounts nur, sofern diese Nutzer eine entsprechende Zustimmung in gleicher Form erteilt haben.
5.2
Der Kunde bzw. Nutzer räumt Lawsuite an den im Rahmen der Nutzung der Lawsuite App bereitgestellten Nutzer-Dokumenten und dem Nutzer-Input – soweit dies für die vertragsgemäße Bereitstellung und Nutzung der Lawsuite App angemessen und erforderlich ist – die hierfür notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechte sind räumlich unbeschränkt und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenzt.
6. Vergütung, Abrechnung
6.1
Der Kunde zahlt für die Nutzung der Lawsuite App die im Vertrag festgelegte Vergütung („Nutzungsgebühr").
6.2
Die Rechnungsperiode beträgt 30 Tage. Endet der Vertrag innerhalb einer Rechnungsperiode, endet zugleich auch die laufende Rechnungsperiode.
6.3
Die Nutzungsgebühr ist mit Ablauf der Rechnungsperiode fällig und zahlbar auf das dem Kunden von Lawsuite mitgeteilte Konto. Die im Vertrag angegebenen Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der anwendbaren und im Vertrag ausgewiesenen Umsatzsteuer. Sofern der Kunde zur Zahlung den der Lawsuite App angebotenen Zahlungsdienstleister nutzt, ist Lawsuite berechtigt, zur Prüfung der ausgewählten Zahlungsmethode diese mit 0,01 € unwiederbringlich zulasten des Kunden zu belasten.
6.4
Lawsuite ist berechtigt, die Nutzungsgebühr zu Beginn eines neuen Vertragsjahres während der Laufzeit nach billigem Ermessen an allgemeine Kostenentwicklungen und Marktverhältnisse anzupassen. Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten der Leistungserbringung – etwa durch Änderungen von Lohn-, Material- oder sonstigen Kosten, insbesondere der Kosten für die Bereitstellung der Lawsuite App – erhöhen oder verringern oder sich aufgrund veränderter energiewirtschaftlicher bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen die Kostensituation ändert. Kostensteigerungen dürfen nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden; entsprechend sind Kostensenkungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen kompensiert werden.
Lawsuite informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der jährlichen Preisanpassung in geeigneter Weise. Übersteigt eine Erhöhung 5 %, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen; die Kündigung ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Kündigung noch eine anderweitige Erklärung, gilt die angepasste Nutzungsgebühr als vereinbart.
7. Fair Use und weitere Kundenpflichten; Freistellungspflicht
7.1
Der Kunde stellt sicher, dass Anmeldedaten vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden. Zugang zur Lawsuite App erhalten ausschließlich berechtigte Nutzer; auch intern (beim Kunden oder Mandanten) ist eine Weitergabe von Zugangsdaten untersagt. Nutzer sind anzuweisen, Passwörter zu schützen und insbesondere Initial-/Übergangspasswörter bei erster Nutzung zu ändern. Jeder Verdacht oder Fall eines unberechtigten Zugriffs ist Lawsuite unverzüglich mitzuteilen.
7.2
Der Kunde hat sicherzustellen, dass jeder Nutzer ausschließlich sein eigenes Nutzerkonto verwendet. Gemeinschaftskonten (Shared Accounts) sowie das Teilen von Zugangsdaten sind untersagt. Bei Verstoß kann Lawsuite die Gesamtvergütung der letzten 12 Monate vor Feststellung des Verstoßes als Schadensersatz verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.3
Der Kunde nutzt die Lawsuite App nur vertragsgemäß und in einer Art und Intensität, die die App und die zugrunde liegende Infrastruktur nicht beeinträchtigt oder übermäßig belastet („Fair Use"), und verpflichtet die Nutzer entsprechend. Maßstab ist der standardmäßig erwartbare Nutzungsumfang einer Anwaltskanzlei mit aktivem Mandantenstamm.
7.4
Der Kunde ist für Auswahl, Inhalt und Qualität von Nutzer-Dokumenten und Nutzer-Input sowie deren Zulässigkeit verantwortlich. Er stellt insbesondere die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher Vorgaben sowie des Strafrechts, Datenschutzrechts und des Schutzes von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten sicher. Gleiches gilt für die daraus gezogenen Bewertungen, Interpretationen und Schlussfolgerungen.
7.5
Soweit erforderlich, informiert und instruiert der Kunde seine Nutzer zur ordnungsgemäßen Nutzung der Lawsuite App und erteilt alle rechtlich erforderlichen Hinweise, insbesondere zu Datenschutz und Anforderungen der KI-Verordnung. Die in diesem Abschnitt 7 geregelten Pflichten gelten unabhängig von weiteren gesetzlichen Pflichten des Kunden, insbesondere als „Betreiber" i. S. d. Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), einschließlich etwaiger Pflichten nach Art. 4.
7.6
Der Kunde stellt Lawsuite sowie deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft gegen Vertragspflichten verstößt. Dies umfasst insbesondere Schäden im Zusammenhang mit Nutzer-Dokumenten oder Nutzer-Input, die unrichtig/unvollständig sind oder Rechte Dritter bzw. geltendes Recht verletzen.
7.7
Störungen und Fehlfunktionen der Lawsuite App hat der Kunde Lawsuite unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten, für die Fehleranalyse zweckdienlichen Informationen zu melden.
7.8
Der Kunde nutzt die Ergebnisse der Lawsuite App auf eigenes Risiko und stellt insbesondere sicher, dass er:
- den Lawsuite Output nicht zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung von KI-/ML-Modellen verwendet;
- den Lawsuite Output nicht als von Lawsuite geprüft oder genehmigt darstellt;
- den Lawsuite Output nicht als vollständig menschlich erstellt ausgibt;
- die Lawsuite App nicht für automatisierte Entscheidungen mit rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen auf Einzelne einsetzt, es sei denn mit angemessener menschlicher Überprüfung und im Einklang mit geltendem Recht;
- die Lawsuite App nicht für Zwecke oder mit Wirkungen nutzt, die diskriminierend, belästigend, schädlich oder unethisch sind.
8. Gewährleistung
8.1
Leistungsbeschreibungen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist – weder als Garantie noch als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen.
8.2
Ein Mangel liegt nur vor, wenn (a) eine reproduzierbare Abweichung von der Leistungsbeschreibung besteht, die den Wert oder die Eignung zur dort beschriebenen, üblichen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, oder (b) Lawsuite dem Kunden die für die vertraglich vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte nicht wirksam einräumen konnte. Unerhebliche Mängel begründen keine Mängelansprüche.
8.3
Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, ist Lawsuite berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen.
Setzt der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist eine weitere angemessene Nachfrist und bleibt auch diese erfolglos, oder bleibt eine angemessene Anzahl von Nachbesserungs-/Ersatzlieferungs-/Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Wahl außerordentlich kündigen oder die vertraglich vereinbarte Vergütung mindern sowie Schadensersatz verlangen.
8.4
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach Ziff. 9.
8.5
Mängelansprüche verjähren – soweit verjährbar – innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziff. 9.1.
9. Haftung
9.1
Lawsuite haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes, sowie,
- soweit Lawsuite eine Garantie übernimmt, im Umfang einer solchen von Lawsuite übernommenen Garantie.
9.2
Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Lawsuite nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3
Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung von Lawsuite ausgeschlossen.
9.4
Die verschuldensunabhängige Haftung von Lawsuite für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB (oder einer Nachfolgeregelung) ist ausgeschlossen.
9.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von Lawsuite.
10. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung
10.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungsbeginn oder, wenn ein solcher nicht vereinbart ist, mit Vertragsunterzeichnung.
10.2
Die initiale Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag.
10.3
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die Dauer der initialen Laufzeit, maximal aber um 12 Monate, wenn der Kunde oder Lawsuite den Vertrag nicht mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigt.
10.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Lawsuite liegt insbesondere vor, wenn (1) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder (2) der Kunde die Nutzung der Lawsuite App einer höheren Nutzeranzahl ermöglicht als vertraglich vereinbart.
10.5
Kündigungen bedürfen der Textform.
10.6
Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zur Lawsuite App unverzüglich.
10.7
Für die kostenfreie Nutzung der Lawsuite App gelten die Bestimmungen in Ziff. 14.
10.8
Die Kündigung kann auch teilweise erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Einstellung einzelner Anwalts- oder Mandantenaccounts. Es gilt die vertraglich vereinbarte (generelle) Kündigungsfrist.
10.9
Einzelne oder sämtliche Mandantenaccounts können jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Für gekündigte Mandantenaccounts werden in künftigen Rechnungsperioden keine Gebühren fällig.
11. Datenschutz; AVV; Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit
11.1
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch Lawsuite im Auftrag des Kunden schließen Lawsuite und der Kunde mit Abschluss des Vertrags den in Anlage 1 zu diesen AGB enthaltenen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der integraler Vertragsbestandteil ist.
11.2
Lawsuite verpflichtet sich hinsichtlich der Nutzer-Dokumente und des Nutzer-Inputs zur Einhaltung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht von Anwälten. In diesem Sinne schließt Lawsuite mit Vertragsabschluss die in Anlage 2 enthaltene „Verschwiegenheitsverpflichtung und Befugnis zur Heranziehung weiterer Personen" ab.
11.3
Lawsuite ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden weitere natürliche oder juristische Personen („Subunternehmer") einzusetzen. Diese verpflichtet Lawsuite entsprechend Anlage 2.
11.4
Hat Lawsuite die E-Mail-Adressen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erhalten und hat der Kunde nicht widersprochen, darf Lawsuite diese zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen verwenden. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit kostenfrei per E-Mail an die im Vertrag bzw. auf der Website genannte Kontaktadresse oder über den in der Werbe-E-Mail enthaltenen Abmeldelink widersprechen.
12. Angebot der Lawsuite App, Bereitstellung und Aktualisierungen
12.1
Lawsuite bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Lawsuite App, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt. Die Lawsuite App kann insbesondere wegen Wartung, Updates/Upgrades, Tests oder Fehlerbehebungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein; Lawsuite wird solche Arbeiten nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchführen. Einschränkungen können zudem durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Lawsuite entstehen, etwa durch Handlungen Dritter, nicht beherrschbare technische Ausfälle oder höhere Gewalt.
12.2
Lawsuite ist berechtigt, die Lawsuite App während der Vertragslaufzeit zu ändern und zu aktualisieren, insbesondere zur Anpassung an den technischen Fortschritt. Voraussetzung ist, dass die grundsätzliche Eignung der Lawsuite App für den vertraglich vereinbarten Zweck erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden unter Abwägung beider Interessen zumutbar ist. Von diesem Änderungsrecht ebenso umfasst sind neue Versionen bzw. zusätzliche erweiterte Funktionen, die gegen ein höheres Entgelt angeboten werden („Premiumfunktionen"). Für deren Beanspruchung gelten die Regelung über die Vertragserweiterung entsprechend, wobei anstelle der Kunden auch deren Nutzer mit Wirkung für und gegen den Kunden handeln können.
12.3
Aktualisierungen dürfen nicht dazu führen, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten entzogen werden oder vertragliche Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden. Ein Anspruch auf Rückkehr („Rollback") zu einer früheren Version der Lawsuite App besteht nicht.
13. Support und Störungsbeseitigung
13.1
Lawsuite kann nach eigenem Ermessen Support leisten. Support erfolgt ausschließlich über die von Lawsuite benannten Kontaktwege, Kontaktdaten und Kontaktzeiten; dort werden insbesondere Meldungen zu technischen Störungen entgegengenommen und nach Möglichkeit bearbeitet.
13.2
Lawsuite erbringt seine Leistungen mit verkehrsüblicher Sorgfalt nach anerkannten Regeln der Technik und wird technische Störungen der Lawsuite App nach Möglichkeit zeitnah beheben, um Unterbrechungen zu minimieren. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung und wirkt – soweit erforderlich, möglich und zumutbar – bei der Störungsanalyse und -behebung mit.
14. Kostenfreie Phase
14.1
Soweit Lawsuite dem Kunden den Zugang zur Lawsuite App für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum als kostenfreie Version gewährt, sei es zu Testzwecken oder zur dauerhaft kostenfreien Nutzung (im Folgenden „kostenfreie Phase"), gelten die folgenden Bestimmungen:
Für die kostenfreie Phase wird dem Kunden die Lawsuite App unentgeltlich im Wege der Leihe zur Nutzung überlassen.
Für die kostenfreien Phase richtet sich die Haftung von Lawsuite abweichend von Ziff. 9 dieser AGB nach § 599 BGB oder einer Nachfolgeregelung, die Mängelhaftung richtet sich nach § 600 BGB oder einer Nachfolgeregelung.
Während der kostenfreien Phase können der Funktionsumfang sowie die verfügbaren Inhalte der Lawsuite App von den vertraglich zugesicherten Funktionen abweichen. Dies gilt sowohl für Abweichungen zugunsten als auch zuungunsten des Nutzungsmehrwerts.
Während der kostenfreien Phase kann jede Partei das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen.
14.2
Für die kostenfeie Phase gelten die Regelungen zum Vertragsschluss. Sofern für die Dauer der kostenfeie Phase nichts anderes vereinbart ist, endet die kostenfreie Phase mit Zugang der Kündigung.
14.3
Wenn der Kunde von der kostenfreien Phase in die bezahlte Version der Lawsuite App wechseln möchte, setzt dies einen neuen Vertragsabschluss gem. Ziff. 2 voraus. Ein Anspruch auf Annahme des Angebots besteht nicht.
14.3
Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Abschnitts stehen.
15. Sonstiges
15.1
Soweit Anpassungen dieser AGB erforderlich werden (1) zur Abbildung von Weiterentwicklungen/Änderungen der Lawsuite App oder der Nutzungsmöglichkeiten, (2) zur Schließung von Regelungslücken, die die Vertragsdurchführung nicht nur unerheblich erschweren würden, (2) oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ist Lawsuite berechtigt, die AGB entsprechend zu ändern. Durch solche Änderungen wird der Kunde nicht schlechter gestellt als bei Vertragsschluss. Lawsuite teilt derartige Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit.
15.2
Unabhängig davon kann Lawsuite diese AGB aus sonstigen berechtigten Gründen ändern oder ergänzen. Lawsuite kündigt solche Änderungen ebenfalls mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Änderungen bis spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt in Textform widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen/Ergänzungen als genehmigt und treten zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Datum in Kraft. Lawsuite wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
15.3
Sonstige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gem. § 126b BGB, wobei ausdrücklich auf den Vertrag Bezug genommen werden muss. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die von diesem Textformerfordernis abweicht. Ziffer 15.4 bleibt unberührt.
15.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte aus diesem ohne vorherige schriftliche Zustimmung gem. § 126 BGB von Lawsuite zu übertragen oder abzutreten.
15.5
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so werden dadurch die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
15.6
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
15.7
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln. Lawsuite ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
16. Übertragungsrecht
Lawsuite ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Zudem darf Lawsuite die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch Dritte – insbesondere durch verbundene Unternehmen – erfüllen lassen, ausüben lassen oder an Dritte abtreten, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
17. Meldung rechtswidriger Inhalte, Inhaltemoderation
Nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, insb. Art. 16) ermöglicht Lawsuite jeder natürlichen oder juristischen Person, insbesondere dem Kunden und seinen Nutzern, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte im Dienst zu melden. Meldungen können über die jeweils aktuellen Kontaktangaben auf der Website (insbesondere im Impressum) per E-Mail eingereicht werden.
Eine Meldung sollte mindestens enthalten:
- eine Begründung, weshalb der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird,
- den genauen Speicherort (insbesondere die präzise(n) URL(s) bzw. sonstige zweckdienliche Angaben zur Auffindbarkeit),
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person/Einrichtung (außer bei Inhalten, die voraussichtlich Straftaten i. S. d. Art. 3–7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen),
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben in gutem Glauben richtig und vollständig sind.
Eingehende Meldungen werden zeitnah, objektiv und nachvollziehbar von einem oder mehreren Mitarbeitern geprüft. Ergibt die Prüfung einen Verstoß, wird der betreffende Inhalt entfernt oder gesperrt. Die meldende Person wird über die Entscheidung sowie über etwaige Rechtsbehelfe informiert. Maßnahmen der Inhaltsmoderation und Nutzungsbeschränkung erfolgen objektiv, sorgfältig und verhältnismäßig unter Beachtung der Grundrechte nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere der Meinungsfreiheit sowie Freiheit und Pluralismus der Medien.
Anlage 1 zu den AGB von Lawsuite – Auftragsverarbeitungsvertrag
Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung
zwischen
dem Kunden, wie er im Vertrag angegeben ist,
(„Auftraggeber")
und
Lawsuite AI GmbH, Weyertal 109, 50931 Köln
(„Auftragnehmer"; gemeinsam mit dem Auftraggeber auch „Partei" oder „Parteien")
I. Gegenstand dieser Vereinbarung
- Diese Vereinbarung zum Datenschutz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten („Daten") im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber, wobei personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mandanten verarbeitet werden. Die Vereinbarung ergänzt die bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien (diese nachfolgend als die „Leistungsbeziehung"; Leistungsbeziehung und diese Vereinbarung zum Datenschutz insgesamt der „Vertrag" bezeichnet).
- Nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitungen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter in eigener Verantwortung im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages.
- Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes und insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO") sowie das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG") in ihrer jeweils gültigen Fassung („Datenschutzgesetze") zu beachten.
II. Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten, betroffener Personenkreis
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Aufgaben des Auftragnehmers innerhalb der Leistungsbeziehung erforderlich ist.
- Im Rahmen dieses Auftrages erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt:
| Kategorien betroffener Personen | Art der personenbezogenen Daten | Art und Zweck der Datenverarbeitung |
|---|---|---|
| Kundendaten | Stammdaten (z.B. Angaben zu Berufsträgern), Vertragsdaten | Verwaltung der Anwalt-Nutzerkonten, die Kunden in der IT-Anwendung anlegen, die durch den Vertrag vom Auftragnehmer bereitgestellt wird. |
| Kundendaten | Stammdaten, Vertragsdaten | Verwaltung der soeben genannten IT-Anwendung zur Sachverhaltsanalyse (z.B. Logdateien, Supportbearbeitung) |
| Mandantendaten | Personenstammdaten, Beschäftigtendaten (z.B. Rolle im Unternehmen) | Verwaltung der Mandanten-Nutzerkonten, die Mandanten in der genannten IT-Anwendung anlegen. |
| Mitarbeiter der Mandanten | Personenstammdaten; Beschäftigtendaten; Vertragsdaten; Kommunikationsdaten (z.B. Inhalte und Metadaten aus Arbeitsergebnissen und Kommunikationsdaten); Daten, die von Art. 9 Abs.1 DSGVO erfasst sind, insbesondere Daten, aus denen politische Meinungen und die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie Gesundheitsdaten. | Ermittlung arbeitsrechtlich relevanter Sachverhalte im Unternehmen der Mandantin, soweit die Mandantin diese Sachverhalte dem Auftraggeber zur weiteren Beratung zuführen möchte. Ebenso juristische Vorbewertung dieser Sachverhalte. |
III. Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag, Weisungsrecht
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vertrags und nach Weisung des Auftraggebers. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der vom Auftraggeber zur Verarbeitung im Auftrag übermittelten Daten durch den Auftragnehmer nur, soweit der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zu einer darüberhinausgehenden Verarbeitung verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Sicherheitskopien zu erstellen und sonstige Datenverarbeitung vorzunehmen, soweit dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich ist.
- Der Auftraggeber hat im Rahmen des Vertrages ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und andere vertraglich festgelegte Rahmenbedingungen sind vertraglich zu vereinbaren und zu dokumentieren.
- Mündliche Weisungen wird der Auftraggeber in geeigneter Form dokumentieren und dem Auftragsverarbeiter zukommen lassen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, eine mündliche Weisung abzulehnen.
- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich entsprechend Art. 28 Abs. 3 S. 3 DSGVO zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
IV. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
- Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken.
Anweisungen zur Löschung
- Der Auftraggeber trifft in den Benutzereinstellungen der vom Auftragnehmer bereitgestellten Anwendung Vorgaben für die Löschung der Daten. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer an, die Daten entsprechend unwiderruflich zu löschen. Sofern der Auftraggeber keine Anweisungen erteilt, werden die Daten mit Vertragsbeendigung gelöscht.
- Der Auftragnehmer ermöglicht in den Benutzereinstellungen folgende Eingaben: (1) Fristen, nach deren Ablauf die Daten gelöscht werden müssen (z.B. 6, 12, 24, 36 Monate oder „bei Vertragsbeendigung"); (2) Möglichkeit, diese Fristen für Konversationsdaten, Stammdaten und weiteren Daten differenziert zu bestimmen. Der Auftraggeber kann abweichende Anweisungen in Textform (z.B. per Mail an den Auftragnehmer) übermitteln. Dies gilt insbesondere auch, soweit die in S. 1 genannten Eingabefelder technisch nicht erreichbar sind.
- Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände und -träger, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach dessen vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
V. Verarbeitung in / Übermittlung an Drittstaaten oder internationale Organisationen
- Die Verarbeitung der Daten findet – vorbehaltlich Abs. 2 und 3 – ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt.
- Eine Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation bedarf der vorherigen Weisung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzung hierfür nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind – insbesondere durch den Abschluss sog. EU-Standardvertragsklauseln. Sofern eine Übertragung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten erfolgt, findet dies – soweit jeweils die Voraussetzungen hierfür vorliegen – unter Geltung des EU-US Data Privacy Framework statt.
- Darüber hinaus zulässig sind Übermittlungen an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur, soweit sie auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten erfolgen.
VI. Technische und organisatorische Maßnahmen
- Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
- Der Auftragsverarbeiter ergreift hierzu allgemeine und ggf. – insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs, der Bereitstellung von Daten, der Art und Umstände der Verarbeitung, der Datenhaltung sowie Art und Umstände beim Output bzw. Datenversand – auftragsspezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen (soweit sich diese nicht bereits aus der Leistungsvereinbarung ergeben).
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie keiner angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen, soweit nicht das Sicherheits- und Datenschutzniveau der festgelegten Maßnahmen unterschritten wird.
VII. Nachweispflichten, Prüfungsrechte des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die von dem Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Einhaltung der Anforderungen des Art. 28 DSGVO sowie der übrigen Anforderungen dieser Auftragsvereinbarung zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber benannten Prüfer hierbei. Insbesondere erteilt er auf Anfrage des Auftraggebers die erforderlichen Auskünfte, legt vorhandene Unterlagen und Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist vor und gestattet dem Auftraggeber in angemessenem Umfang Zugang zu seinem Betrieb und die Durchführung der Prüfungen vor Ort. Der Auftraggeber wird dabei Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Auftragsverarbeiters nicht unverhältnismäßig stören.
- Werden bei einer Prüfung der Sachverhalte festgestellt, die aus Sicht des Auftraggebers Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dies dem Auftragsverarbeiter unverzüglich mit. Die betrieblichen Belange und Interessen des Auftragsverarbeiters sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
VIII. Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten im Hinblick auf Betroffenenrechte und Anfragen von Behörden und Dritter
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
- Er wird insbesondere etwaige Anfragen von Betroffenen, die sich auf die von ihm im Rahmen dieser Auftragsvereinbarung verarbeitete Daten beziehen, unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und selbst hierzu keine Auskünfte erteilen.
- Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Löschung im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten sowie die technischen Voraussetzungen der Rechte auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft sowie deren technische Umsetzung gemäß dokumentierter Weisung des Auftraggebers durch den Auftragsverarbeiter sicherzustellen.
- Auskünfte an Betroffene oder Dritte in Bezug auf den Vertrag erteilt der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber.
IX. Datenschutzverletzungen, Unterstützung bei gesetzlichen Pflichten
- Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder einen Verdacht einer solchen Verletzung unverzüglich mit.
- Er unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen und im zumutbaren Umfang bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO.
- Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit, wenn Prüfungen oder Ermittlungsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden erfolgen, die das Interesse des Auftraggebers berühren können, und stimmt sich im Hinblick auf solche Ermittlungsmaßnahmen im rechtlich zulässigen Umfang mit dem Auftraggeber ab.
X. Unterauftragsverhältnisse
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter (im Folgenden: „Unterauftragsverarbeiter") in Anspruch zu nehmen.
- Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. In diesem Fall unterbleibt die Änderung.
- Zurzeit sind die in Anlage 1 mit Namen und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragnehmer zulässig. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
- Die Einschaltung von Erfüllungsgehilfen, die nicht als Unterauftragsverarbeiter zu klassifizieren sind (z.B. Reinigungskräfte), ist zulässig, soweit der Auftragsverarbeiter zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen angemessene vertragliche Absicherungen trifft und ggf. angemessene Kontrollmaßnahmen ergreift.
XI. Laufzeit, Kündigung
- Diese Vereinbarung zum Datenschutz gilt für die Dauer der Leistungsbeziehung bzw., soweit länger, der Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dieser.
- Beide Parteien können die Leistungsvereinbarung und diese Auftragsvereinbarung jederzeit nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder die gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.
XII. Form, Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Auftragsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Auftragsvereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.
- Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gründung ergeben, unterliegen deutschem Recht und sind entsprechend auszulegen.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte am Geschäftssitz des Auftragsverarbeiters ausschließlich zuständig.
Anlage 1 zur AVV: Unterauftragnehmer
- Hetzner Online GmbH
Industriestraße 25
91710 Gunzenhausen
Deutschland
Serverkapazitäten - NAIX GmbH
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland
Anonymisierung der Nutzereingaben - Microsoft Ireland Operations Limited
One Microsoft Place
South County Business Park
Leopardstown
Dublin 18
D18 P521
Irland
Bereitstellung des KI-Sprachmodells
Anlage 2 zu den AGB von Lawsuite – Verschwiegenheitsverpflichtung und Befugnis zur Heranziehung weiterer Personen
Auftraggeberin: Kunde, wie im Vertrag angegeben
Auftragnehmer: Lawsuite AI GmbH, Weyertal 109, 50931 Köln
Die Auftraggeberin nutzt das Legal-Tech-Angebot des Auftragnehmers. Gegenstand dessen ist die KI-gestützte Beantwortung von Rechtsfragen, die von der Auftraggeberin oder deren Mandanten eingegeben werden.
Die Nutzung dieses Angebots bringt es mit sich, dass der Auftragnehmer Zugang zu bzw. Kenntnis von Tatsachen erhält bzw. erlangt, auf die sich die Verpflichtung der Auftraggeberin zur Verschwiegenheit gem. § 43 a Abs. 2 S. 1 BRAO (und weiterer Vorschriften) bezieht.
Deshalb vereinbaren und erklären die Parteien Folgendes:
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags bekannt geworden sind und die sich unmittelbar oder mittelbar auf Mandate und Mandanten der Auftraggeberin sowie auf alle sonstigen Informationen beziehen, die der Auftraggeberin in Ausübung ihres Berufs bekannt geworden sind und die nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
- Der Auftragnehmer wird sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen verschaffen, wie dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
- Die Pflicht zum Stillschweigen gilt unabhängig davon, auf welche Weise der Auftragnehmer von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Sie gilt außerdem zeitlich unbegrenzt (also auch nach Beendigung des anliegenden Vertrags und/oder des jeweiligen Mandatsverhältnisses der Auftraggeberin) und gegenüber jedermann.
- Auf Zweifel über Inhalt und Reichweite der Pflicht zum Stillschweigen weist der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich hin und befolgt sodann ihre diesbezüglichen Weisungen.
- Die Auftraggeberin erteilt dem Auftragnehmer die Befugnis, weitere nicht in einem Anstellungsverhältnis zu ihm stehende Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen.
- Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er sich durch Verletzung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 S. 1 StGB strafbar macht und jeder Verstoß mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Dem Auftragnehmer ist auch bekannt, dass nach § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 StGB die gleiche Strafbarkeit besteht, wenn im Falle des vorstehenden Absatzes 5 eine weitere Person ein fremdes Geheimnis offenbart, und er nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese Person zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde. Dem Auftragnehmer ist ferner bekannt, dass die gleiche Strafbarkeit nach seinem Tod oder dem Tod einer Person i.S. des Absatzes 5 diejenige(n) Person(en) trifft, die das fremde Geheimnis von ihm oder von dieser Person oder aus seinem Nachlass oder aus dem Nachlass dieser Person erlangt hat/haben. Dem Auftragnehmer ist schließlich bekannt, dass die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wenn er gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, und dass Strafbarkeit nach § 204 StGB (mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe) eintritt, wenn er ein fremdes Geheimnis verwertet.
- Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 4 und 6 schriftlich verpflichten.
- Sofern der Auftragnehmer von der Befugnis nach Abs. 5 Gebrauch macht und weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzieht, wird er diese Personen in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 4 und 6 schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichten.